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ErbrechtErbrecht - Eingang Hofgarten Residenz Wuerzburg - SW

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Todesfall.

Jeder sollte sein Testament machen und sich dabei auch idealerweise beraten lassen, denn wenn nichts geregelt wird, tritt die oft eher nicht gewünschte gesetzliche Erbfolge ein. Ihnen sollte daher klar sein, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erbt.
Welche Form sollten Sie wählen? Was ist bei der komplexen Familiensituation zu beachten?  Die gesetzliche Regelung paßt meistens nicht zum Einzelfall.
Schnell tauchen hier Fragen auf, bei deren Antworten und Lösungen Sie gerne unterstützt werden.

Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist und sich Fragen hinsichtlich der Abwicklung des Erbfalles, des Nachlaßverzeichnisses, der Notwendigkeit eines Erbscheins oder wie die Erbengemeinschaft sinnvoll auseinandergesetzt werden kann, ergeben, so können diese entsprechend auch geklärt werden.

Wenn Sie enterbt wurden und Ihnen ein Pflichtteilsrecht eventuell zusteht, so kann auch hier eine Vertretung zur Durchsetzung solcher Ansprüche erfolgen. Als Erbe haben Sie hingegen vielleicht Möglichkeiten, diese Ansprüche zu reduzieren.

Vielleicht gibt es auch einen Erbvertrag oder einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall. Was haben diese für Konsequenzen?

Was kann ggf. getan werden, wenn das Original des Testaments verloren wurde oder es verschwunden ist? Ist es dennoch wirksam?

Was ist bei einem Vermächtnis zu beachten?