Urheberrecht
Ihr Anwalt im Urheberrecht, Fotorecht und Bildrecht
Das Urheberrecht mit Schwerpunkt auf dem Fotorecht und Bildrecht prägt inzwischen ebenfalls die anwaltliche Tätigkeit in größerem Umfang.
Zum “Bilderklau”, der illegalen/unlizensierten Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung geschützer Bilder/Fotografien kommt es leider ständig. Insbesondere in sozialen Netzwerken, auf Facebook, wer-kennt-wen und anderen Plattformen werden überwiegend von jüngeren Nutzern Bilder veröffentlicht, die sie irgendwo herhaben und sich um die erforderlichen Nutzungsrechte überhaupt nicht kümmern. Aber auch für ebay oder andere Plattformen bis hin zur eigenen Homepage wird oft Bildmaterial verwendet, welches nicht oder nicht ausreichend lizensiert ist. Hier kommt es dann schnell zu Schadenersatzansprüchen der Fotografen und Bildagenturen wie Corbis, getty images, fotolia und anderen.
Wurden Ihre Fotos gestohlen und ohne die erforderlichen Nutzungsrechte von anderen verwendet? Dann stehen Ihnen Auskunftsansprüche und Schadenersatzansprüche zu.
Sie wurden wegen angeblicher unzulässiger Fotoverwendung abgemahnt und sollen Schadenersatz zahlen? Dann sollte geprüft werden – bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben – ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die Schadenersatzansprüche der Höhe nach angemessen sind.
Auch das Recht am eigenen Bild kann wichtig sein, wenn Fotos von Ihnen irgendwo auftauchen, ohne daß hier Ihrerseits entsprechende Rechte demjenigen, der es veröffentlicht hat, eingeräumt wurden.
Es werden Models und Fotografen beraten und vertreten.
Filesharing und Abmahnungen
Trotz umfassender Kampagnen der Musikindustrie und der Filmindustrie kommt es weiter durch Filesharing zu Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang. Einige Anwaltskanzleien (berühmt und berüchtigt allen voran U + C Urmann + Collegen) und spezielle “Abmahngesellschaften” wie ehemals Digiprotect oder aktuell The Archive AG nutzen dies, um mit Abmahnwellen viel Geld zu machen. Die Gerichte – allen voran das Landgericht Köln – spielen bei diesem Spiel teilweise mit, da sie bei den Massen von Anträgen deren Berechtigung nicht wirklich prüfen (können).
Sie sollten bei einer Abmahnung wegen angeblichen Filesharings auf jeden Fall Ruhe bewahren und sich sofort anwaltlich beraten lassen. Auf keinen Fall sollten Sie mit der Gegenseite direkt Kontakt aufnehmen oder aus Angst ggf. völlig unberechtigte Zahlungen leisten. Natürlich ist gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, aber wenn hier speziell Firmen und Vereine gegründet werden, um im großen Stil das Abmahnen zu betreiben, dann ist das weniger eine Wahrnehmung berechtigten Interessen sondern schlicht Abzocke.
Teilweise werden Abmahnungen wegen angeblichen Sharings billigster Pornofilme ausgesprochen, nur um mit diesen Streifen, die eigentlich niemand mehr kauft oder auch nur anschauen will, nochmals richtig Geld zu machen. Und da im Erotikbereich dann schnell Angst aufkommt, wird teilweise viel zu viel zu schnell bezahlt.