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Arbeitsrecht

Ihr Anwalt im Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts gibt es Anwälte, die nur Arbeitgeber oder nur Arbeitnehmer vertreten. Dies führt oft zu einer sehr einseitigen Betrachtung des jeweiligen Falls. Die Beratung und Vertretung beider Seiten, wie diesseits praktiziert führt nach der Erfahrung zu einem besseren Verständnis auch des Problems der Gegenseite und ermöglicht so eine bessere anwaltliche Tätigkeit und damit oft geeignetere Lösungen – zumal es in arbeitsrechtlichen Verfahren oft ohnehin auf eine Einigung bzw. einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht hinausläuft.

Klassische Tätigkeiten und Problembereiche sind hier:

  • Beratung und Vertragsgestaltungen für Arbeitnehmer und freiberuflich tätige Personen
  • Vertretung bei Kündigung oder auch Aufhebungsverträgen (außergerichtlich und im Kündigungsschutzprozeß)
  • Geltendmachung von Arbeitslohn und Gehaltsansprüchen, sowie Überstunden
  • Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung
  • Abfindungsregelungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Abmahnungen bei Fehlverhalten
  • Verfassung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Rauchen am Arbeitsplatz
  • Internetnutzung
  • Handy am Arbeitsplatz

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, gilt es zügig zu handeln. Manchmal kommt die Kündigung erwartet, aber meistens eher „aus heiterem Himmel“ und trifft Sie unvorbereitet. Die Wirksamkeit der Kündigung ist zu prüfen und auch die damit verbundene Kündigungsfrist. So manche Kündigung hat Mängel oder ist aus zunächst nicht eindeutigen Merkmalen unwirksam (z.B. Kündigung per SMS oder mündlich). Vielleicht hätte auch eine Abmahnung vorher erfolgen müssen.

Auf jeden Fall muß eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung erhoben werden! Wird diese Frist versäumt kann im Regelfall keine Klage mehr gegen die Kündigung erhoben werden.