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VerkehrsrechtSchwerer Verkehrsunfall auf der Nordtangente Würzburg

Ihr Rechtsanwalt für Unfallabwicklung und Verkehrsrecht in Würzburg

Ein Unfall – vor allem unverschuldet – passiert im Straßenverkehr schnell, oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht beachtet und der Blitzer hat ein schönes Foto von Ihnen gemacht. Auch Abstandsverstöße, das Überfahren einer roten Ampel oder andere mit Bußgeld bestrafte Ordnungswidrigkeiten passieren sehr immer mal wieder.
Der neue Punktekatalog in Flensburg trägt dazu bei, daß es manchmal neben dem Bußgeld nicht nur zu einem Fahrverbot kommt, sondern vielleicht sogar die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Auch Alkohol oder Drogenkonsum können die Fahrerlaubnis gefährden.

Nicht jeder Unfall ist eindeutig und wenn es zu Personenschäden gekommen ist, hat man dann auch gleich noch die Staatsanwaltschaft mit dabei, die dann wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Oder die gegnerische Versicherung will Ihren Schaden nicht übernehmen, da der Versicherungsnehmer /Gegner nun plötzlich behauptet Sie seien am Unfall Schuld gewesen.

Zahlreiche mitunter komplexe Probleme treten regelmäßig im Verkehrsrecht auf und erfordern eine anwaltliche Beratung und Vertretung.
Wie sollen Sie die Unfallschilderung richtig abfassen? Was kann alles als Schadenersatz geltend gemacht werden und was nicht?

Idealerweise melden Sie sich sofort nach einem Verkehrsunfall und vereinbaren einen Termin. Dann kann der gesamte Schriftverkehr mit den Versicherungen, den Behörden und ggf. auch der Staatsanwaltschaft für Sie übernommen werden. Auch einen geeigneten Gutachter müssen Sie ggf. für Ihren Schaden finden, da ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt meistens eher ungeeignet ist.

Die Kosten können bei Alleinverschulden der anderen Partei voll mit geltend gemacht werden. Oft besteht für Verkehrsunfälle aber auch eine Rechtsschutzversicherung.

Bei einem Unfall ist nicht nur an den Sachschaden am Kraftfahrzeug zu denken, da darüber hinaus auch bei Körperverletzung Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und anderes als weiterer Schaden geltend zu machen sind.

Zivil- und strafrechtlich werden Sie gerne auch vor Gericht vertreten.