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Erstellung eines Testaments

Eigentlich braucht ein jeder ein Testament, aber nur ein Bruchteil der Bevölkerung formuliert tatsächlich einen „letzten Willen“. Das Thema wird auch manchmal einfach als unangenehm empfunden, ist aber sehr wichtig.

Ein Einzeltestament kann jeder für sich allein erstellen, wenn er oder sie testierfähig ist. Auch Eheleute können jeweils ein einzelnen, aber auch ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Schleichen sich hier Fehler oder formale Mängel ein, sind die negativen Folgen für den Erbfall unter Umständen katastrophal, weil mit dem Erfall dann meistens keine Korrektur mehr möglich ist. Ggf. bricht Streit aus und die Folgen können sehr teuer werden, wenn vielleicht sogar jahrelang prozessiert werden muß.

Sie bestimmen hier in erster Linie, was mit Ihrem Vermögen/Ihrer Firma geschehen soll und aufgrund der vielen Erfahrungen mit Mandanten in der Praxis wird dann im Rahmen der Beratung die geeignete und möglichst sichere Formulierung gewählt.

Auch die Art des dann sich ergebenden letzen Willens wird dann empfohlen werden. Manches läßt sich testamentarisch lösen, andere Konstellationen erfordern ggf. einen Erbvertrag.